Wir betreuen Sie als externer Gefahrgutbeauftragter und stellen so sicher, dass Gefahrgut so zum Transport übergeben, verpackt oder transportiert wird, wie es die ADR vorschreibt.
Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten nach ADR 1.8.3.3 / GbV
Seine den Tätigkeiten des Unternehmens entsprechenden Aufgaben sind insbesondere:
- Überwachung der Einhaltung der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter;
- Beratung des Unternehmens bei den Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter;
- Erstellung eines Jahresberichts für die Unternehmensleitung oder gegebenenfalls für eine örtliche Behörde über die Tätigkeiten des Unternehmens in Bezug auf die Beförderung gefährlicher Güter. Die Berichte sind fünf Jahre lang aufzubewahren und den einzelstaatlichen Behörden auf Verlangen vorzulegen.
Darüber hinaus umfassen die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten insbesondere die Überprüfung des nachstehenden Vorgehens bzw. der nachstehenden Verfahren hinsichtlich der betroffenen Tätigkeiten:
- Verfahren, mit denen die Einhaltung der Vorschriften zur Identifizierung des beförderten gefährlichen Guts sichergestellt werden soll;
- Vorgehen des Unternehmens, um beim Kauf von Beförderungsmitteln den besonderen Erfordernissen in Bezug auf das beförderte gefährliche Gut Rechnung zu tragen;
- Verfahren, mit denen das für die Beförderung gefährlicher Güter oder für das Verpacken, Befüllen, Be- oder Entladen verwendete Material überprüft wird;
- Schulungen nach ADR 1.3: Unterweisungen der Mitarbeitenden im Umgang mit Gefahrgütern, spezifisch zu den Gegebenheiten und Bedürfnissen vor Ort.
- Durchführung geeigneter Sofortmaßnahmen bei etwaigen Unfällen oder Zwischenfällen, die unter Umständen die Sicherheit während der Beförderung gefährlicher Güter oder während des Verpackens, Befüllens, Be- oder Entladens gefährden;
- Durchführung von Untersuchungen und, sofern erforderlich, Erstellung von Berichten über Unfälle, Zwischenfälle oder schwere Verstöße, die während der Beförderung gefährlicher Güter oder während des Verpackens, Befüllens, Be- oder Entladens festgestellt wurden;
- Einführung geeigneter Maßnahmen, mit denen das erneute Auftreten von Unfällen, Zwischenfällen oder schweren Verstößen verhindert werden soll;
- Berücksichtigung der Rechtsvorschriften und der besonderen Anforderungen der Beförderung gefährlicher Güter bei der Auswahl und dem Einsatz von Subunternehmern oder sonstigen Dritten;
- Überprüfung, ob das mit der Beförderung gefährlicher Güter oder dem Verpacken, Befüllen, Verladen oder Entladen der gefährlichen Güter betraute Personal über ausführliche Arbeitsanleitungen und Anweisungen verfügt;
- Einführung von Maßnahmen zur Aufklärung über die Gefahren bei der Beförderung gefährlicher Güter oder beim Verpacken, Befüllen, Verladen oder Entladen der gefährlichen Güter;
- Einführung von Maßnahmen zur Überprüfung des Vorhandenseins der im Beförderungsmittel mitzuführenden Papiere und Sicherheitsausrüstungen sowie der Vorschriftsmäßigkeit dieser Papiere und Ausrüstungen;
- Einführung von Verfahren zur Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften für das Verpacken, Befüllen, Be- und Entladen
Unsere Gefahrgutbeauftragten für Straße:
Jürgen KrippnerJürgen KrippnerJürgen Krippner
Geschäftsführung
Dipl. Ing. (FH) Maschinenbau
- Beratung Qualitäts-, Umwelt- und Energiemanagementsysteme nach ISO 9001, ISO 14001 und ISO 50001
- Beratung Arbeitsschutzmanagementsysteme nach ISO 45001 und OHRIS
- EOQ-Manager ISO 9001
- Auditoren Ausbildung ISO 19011
- Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)
- Brandschutzbeauftragter (BSB)
- Gefahrgutbeauftragter gemäß § 1 GbV für Straßenverkehr
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
- Referent für Managementsysteme
- Mitglied beim VDSI
Tätigkeitsbereiche:- Prozessanalyse & Prozessoptimierung
- Schulung von Mitarbeitenden nach Bedarf des Unternehmens
- Kundenberatung vor Ort oder via Teams
- Aufbau, Aufrechterhaltung, Optimierung, Weiterentwicklung Ihrer Firmenorganisation (entsprechend den aktuellen Normen/Gesetzen)
- Planung, Durchführung und Dokumentation von internen Audits
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Kataster, etc.
- Beratung Brandschutzmaßnahmen, Pläne, etc.
,
Ulla SchäferBüro Landsberg a. LechUlla SchäferUlla Schäfer
Beratende Ingenieurin (IMS, SiFa)
Umweltschutztechnikerin
- Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)
- Gefahrgutbeauftragte gemäß § 1 GbV für Straßenverkehr §§ 4 und 9 GGVSee für den Seeschiffsverkehr
- Abfallbeauftragte nach § 54 KrW-/AbfG
- Beratung Qualitäts-, Umwelt- und Arbeitsschutzmanagementsysteme nach ISO 9001, ISO 14001 und ISO 45001
- Fachkunde TgV (§ 6 TgV)
- Fachkunde für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und für die Messung bei Vibrationsexposition nach § 5 der LärmVibrationsArbSchV
- Fachkunde nach BioStoffV, Schutzstufen 1-4; Gefährdungsbeurteilung nach § 4 BioStoffV
Tätigkeitsbereiche:- Ermittlung, Beurteilung & Vorbereitung von Lösungen bei Arbeits- und Gesundheitsgefährdungen
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Kataster, etc.
- Beratung & Gestaltung sicherer Arbeitssysteme
- Umsetzung von Unterweisungen, Einweisungen & Betriebsbegehungen
- Aufbau, Aufrechterhaltung, Optimierung, Weiterentwicklung Ihrer Firmenorganisation (entsprechend den aktuellen Normen oder Gesetzen)
- Prozessanalyse & Prozessoptimierung
- Planung, Durchführung und Dokumentation von internen Audits
oder
Manuela KinzelManuela KinzelManuela Kinzel
Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Chemie
- Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) in Ausbildung
- Gefahrgutbeauftragte gemäß § 1 GbV für Straßenverkehr
- Gefahrstoffbeauftrage – Fachkundige Person gem. GefStoffV
- Ladungssicherung für verantwortliche Personen nach den Richtlinien der VDI 2700a
Tätigkeitsbereiche:- Ermittlung, Beurteilung & Vorbereitung von Lösungen bei Arbeits- und Gesundheitsgefährdungen
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Kataster, etc.
- Beratung & Gestaltung sicherer Arbeitssysteme
- Umsetzung von Unterweisungen, Einweisungen & Betriebsbegehungen
Unsere Gefahrgutbeauftragte für See:
Ulla SchäferBüro Landsberg a. LechUlla SchäferUlla Schäfer
Beratende Ingenieurin (IMS, SiFa)
Umweltschutztechnikerin
- Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)
- Gefahrgutbeauftragte gemäß § 1 GbV für Straßenverkehr §§ 4 und 9 GGVSee für den Seeschiffsverkehr
- Abfallbeauftragte nach § 54 KrW-/AbfG
- Beratung Qualitäts-, Umwelt- und Arbeitsschutzmanagementsysteme nach ISO 9001, ISO 14001 und ISO 45001
- Fachkunde TgV (§ 6 TgV)
- Fachkunde für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und für die Messung bei Vibrationsexposition nach § 5 der LärmVibrationsArbSchV
- Fachkunde nach BioStoffV, Schutzstufen 1-4; Gefährdungsbeurteilung nach § 4 BioStoffV
Tätigkeitsbereiche:- Ermittlung, Beurteilung & Vorbereitung von Lösungen bei Arbeits- und Gesundheitsgefährdungen
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Kataster, etc.
- Beratung & Gestaltung sicherer Arbeitssysteme
- Umsetzung von Unterweisungen, Einweisungen & Betriebsbegehungen
- Aufbau, Aufrechterhaltung, Optimierung, Weiterentwicklung Ihrer Firmenorganisation (entsprechend den aktuellen Normen oder Gesetzen)
- Prozessanalyse & Prozessoptimierung
- Planung, Durchführung und Dokumentation von internen Audits