Explosionsschutz

Auch schon in Kleinbetrieben können Explosionsgefahren entstehen, etwa dann, wenn Sie mit Lösungsmittelhaltigen Lacken oder ähnlichen umgehen. Auch der Einsatz von Absauganlagen bei der Holzbearbeitung oder ähnlichen kann dazu führen dass Sie Vorkehrungen treffen müssen um Explosionsfähige Atmosphären zu verhindern und die Bereiche so abzusichern damit keine Gefahr für Leib und Leben sowie für Sachgüter entsteht.

Als Unternehmer haben Sie gemäß der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) für explosionsgefährdete Bereiche im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ein Explosionsschutzdokument zu erstellen und auf dem neuesten Stand zu halten.

Wir unterstützen Sie bei der Beurteilung und der Erstellung von Explosionsschutzdokumenten und allem was sonst noch dazu gehört (Betriebsanweisungen für Maschinen, Gefahrstoffe, Tätigkeiten oder Biostoffe).

Unsere Leistung:

  • Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
  • Zoneneinteilung für explosionsgefährdete Bereich sowie Planerstellung
  • Erarbeitung eines Explosionsschutzkonzeptes für Ihre Anlagen
  • Erstellen von Explosionsschutzdokumenten
  • Diese Leistungen werden immer in engster Zusammenarbeit mit Ihnen und der zuständigen Kraft in Ihrer Firma realisiert.

Gesetze und Regeln im Ex-Schutz:

  • GefStoffV – Gefahrstoffverordnung
  • BetrSichV – Betriebssicherheitsverordung
  • DGUV-I
  • DGUV-R
  • TRGS
  • TRBS
  • EG-Richtlinien
  • ProdSV