Brandschutzbeauftragter

Betreuung nach Bedarf und vor Ort

  • Wir betreuen Sie fachübergreifend.
  • Aufstellen von Brandschutzordnungen und Einhaltung rechtlicher Vorgaben (z. B. Alarm- und Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungspläne, Regelungen bei Heißarbeiten usw.).
  • Ausbildung von Mitarbeitern, wie z. B. Brandschutzhelfern, unterwiesenen Personen usw.
  • Betreuung von Brandschutzeinrichtungen.
  • Überwachung der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen.
  • Teilnahme an bzw. Durchführung von Brandschutzbegehungen.
  • Ermitteln von Brand- und Explosionsgefahren.
  • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde, der Feuerwehr und den Feuerversicherern.


Unternehmerpflicht nach OwiG / ArbSchG / BetrSichV / BGR

Allgemein:

Durch die Neuregelungen im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), hier im besonderen die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die damit verbundene Umsetzung der Berufsgenossenschaftlichen Regelungen (BGR) in Bezug auf den vorbeugenden Brandschutz in Betrieben, können diese Unternehmerpflichten/Aufgaben, durch Bestellung eines eigens ausgebildeten Mitarbeiters oder auch durch einen extern bestellten Brandschutzbeauftragten erfüllt werden. Von der Feuerversicherung des Unternehmens kann die Bestellung einer geeigneten Person bei der Festsetzung der Höhe der Prämie berücksichtigt werden.

Und zum Schluss

In Deutschland besteht keine generelle Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Jedoch können die Bundesländer in ihrem jeweiligen Baurecht die Bestellung vorschreiben. Dies trifft insbesondere bei Krankenhäusern, größeren Verkaufsstätten und größeren Industriebauten zu, da aufgrund der hohen Personenzahl in diesen Gebäuden mit erhöhten Gefahren zu rechnen ist. Zudem kann die zuständige Baubehörde bei Sonderbauten einen Brandschutzbeauftragten fordern. Ein Brandschutzbeauftragter ist eine vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte und speziell ausgebildete Person, die in den Unternehmen den betrieblichen Brandschutz wahrnimmt. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt dabei beim vorbeugenden Brandschutz. Wie die Arbeitssicherheit im Unternehmen organisiert wird, bleibt ausschließlich der Entscheidung des Unternehmers überlassen.

Ihr Nutzen durch einen externen BSB:

  • Kostenersparnis
  • Vermeidung und Reduzierung von Schäden
  • Erfüllung gesetzlicher Vorschriften
Unsere Brandschutzbeauftragten: Jürgen KrippnerJürgen Krippner, Michael BrunackerBüro BinswangenMichael Brunacker, Rudolf RegnatBüro Neuburg a. d. DonauRudolf Regnat oder