Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator SiGeKo

Wir erfüllen für den Bauherrn die Verpflichtung, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach Baustellenverordnung (BaustellV) für sein Bauvorhaben zu stellen.

Unsere Tätigkeit umfasst:

  • Unterstützung beim Erstellen einer Vorankündigung eines Bauvorhabens an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt (erforderlich bei einer voraussichtlichen Dauer der Arbeiten von mehr als 30 Arbeitstagen mit mehr als 20 Beschäftigten oder ab einem Umfang der Arbeiten von mehr als 500 Personentagen).
  • Erarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan) (erforderlich, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle gleichzeitig oder nacheinander tätig werden und eine Vorankündigung zu übermitteln ist oder wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle gleichzeitig oder nacheinander tätig werden und besonders gefährliche Arbeiten, d.h. über sieben Meter Höhe oder mit Massivbauelementen über 10t Einzelgewicht, durchzuführen sind).
  • Zusammenstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten an einer baulichen Anlage.
  • Die Koordination der Belange von Sicherheits- und Gesundheitsschutz während aller Planungsphasen.
  • Die Analyse der Baumaßnahme im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz.
  • Baustellenbegehungen mit Kontrolle der festgelegten sicherheitstechnischen Maßnahmen.
  • Einweisung und Unterweisung der beteiligten durchführenden Firmen und deren Arbeitnehmer.