Gefahrstoffkataster und Betriebsanweisungen

Wir erstellen für Sie Gefahrstoffkataster und bei Bedarf Betriebsanweisungen für Maschinen, Gefahrstoffe, Tätigkeiten und Biostoffe.

Natürlich führen wir auch die gesetzlich vorgeschriebenen Mitarbeiterunterweisungen zu allen Bereichen durch.

Jeder Unternehmer muss entsprechend Gefahrstoffverordnung ermitteln, welche gefährlichen Arbeitsstoffe in seinem Betrieb von welchen Mitarbeitern verwendet werden und wie diese Stoffe zu lagern sind. Außerdem muss er sicherstellen, dass die geeignete, vollständige persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung steht, getragen wird und sonstige Sicherheitsbedingungen eingehalten werden. Entsprechend den Gefahren sind Betriebsanweisungen zu erstellen und die Mitarbeiter im Umgang mit den Gefahrstoffen zu unterweisen.