Gefährdungsbeurteilungen

In jedem Betrieb muss regelmäßige und anlassbezogen eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden.

Wir erstellen für Sie Gefährdungsbeurteilungen nach allen geltenden Gesetzen und Vorgaben im Arbeitsschutzrecht (ArbSchG, BetrSichV, GefStoffV, BioStoffV, MuSchG etc.).

Die Gefährdungsbeurteilung erfolgt in mehreren Stufen.

  • Ermittlung der Gefährdungen
  • Beurteilung der vorhandenen Schutzmaßnahmen
  • Festlegung von Maßnahmen
  • Beurteilung der Wirksamkeit und Fortschreibung der Maßnahmen

Durchführung, Dokumentation und Fortschreibung einer umfassenden Gefährdungsbeurteilung mit Berücksichtigung der:

  • Überwachungsbedürftigen Anlagen
  • Gefahrstoffe
  • Ermittlung und Bewertung der Schutzmaßnahmen
  • Anforderung an Arbeitsmitteln etc.


Wir unterstützen Sie in allen Phasen, je nach Wunsch wird die Beurteilung komplett durch uns erstellt und gepflegt.